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Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz

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Psychische Gefährdungsbeurteilung

    Durchführung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung

    Flyer

    Burfeind | Beratung berät und begleitet Sie bei allen Schritten einer psychischen Gefährdungsbeurteilung gemäß §§ 4 und 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).


    Siehe mein Angebot auf www.GBU-Psyche.de


    Seit 2013 sind alle Unternehmen jeglicher Betriebsgröße verpflichtet, eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Die Beratung durch Burfeind | Beratung erfolgt daher entsprechend den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes und der Leitlinie "Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung - Empfehlungen zur Umsetzung in der betrieblichen Praxis (4. vollständig überarbeitete Auflage, 2022)" der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA). Wenn erforderlich arbeite ich dabei mit Partnerinnen und Partnern in einem Netzwerk zusammen.

    Bewährte Methoden zur Erfassung psychischer Risiken sind der IMPULS-Test, der KFZA - Kurzfragebogen zur Arbeitsanalyse, der COPSOQ - Copenhagen Psychosocial Questionnaire, Fragebogen zur Ermittlung psychischer Belastung der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) – aktualisierte Fassung 2022 –  oder die Arbeitssituationsanalyse im Workshop.

    Literatur

    Weitere Informationen (PDF). Nehmen Sie gern mit mir Kontakt auf.

    Ablauf einer psychischen Gefährdungsbeurteilung

    Image Ablauf einer psychischen Gefährdungsbeurteilung

    Resiliente Unternehmen sind lernende Unternehmen. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie organisational bereit sind und ihre Beschäftigten dazu befähigen aktiv und lösungsorientiert auf Veränderungen der Anforderungen und internen Anpassungsbedarf zu reagieren. Daher ist auch bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung ein pragmatisches Vorgehen zu empfehlen, das bereit ist, getroffene Entscheidungen auch wieder zu revidieren, und das zielorientiert Lösungen sucht.

    Eine psychische Gefährdungsbeurteilung soll laut GDA als beteiligungsorientierter Prozess durchgeführt werden, denn besonders bei psychischen Belastungen hat die Beteiligung der Beschäftigten bei Analyse und Maßnahmenentwicklung bereits für sich genommen eine gesundheitsförderliche Wirkung. Gleichzeitig können nur die Betroffenen selber Auskunft darüber geben, warum welche konkrete Situationen als Belastung erlebt werden.

    I Die Planungsphase

    In der Planungsphase werden die Entscheidungen über das Vorgehen, die Verantwortlichkeiten und den Zeitplan getroffen. Eine gemeinsame Absprache oder Vereinbarung zwischen Geschäftsleitung und Beschäftigtenvertretung sollte den Prozessauftakt bilden. Es gilt zu entscheiden, welche Form der Analyse der Arbeitssituation gewählt wird, Befragung, Beobachtungsinterviews und/oder Workshops. Ebenfalls sollte geklärt werden, ob ein Steuerungsgremium oder Arbeitskreis Gesundheit den Prozess in einer Pilotphase und dauerhaft begleitet.

    Mein Angebot

    • Unterstützung bei Entscheidung über das Verfahren
    • Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Methoden
    • Begleitung der Gründung eines Arbeitskreis Gesundheit
    • Information der Führungskräfte und Beschäftigten

    II Die Datenerhebung

    Nach der Entscheidung über die Methode zur Erfassung von Belastungsfaktoren und Ressourcen bei der Arbeit erfolgt die Datenerhebung selber. Sie wird entweder im Rahmen eines Pilotprojekts zuerst nur in einer Abteilung oder einem Unternehmensteil durchgeführt oder auch gleich für das gesamte Unternehmen.

    Bewährt hat sich eine Kombination aus Mitarbeiterbefragung, z.B. in Form einer online-gestützten IMPULS-Befragung, dem BGW-Fragebogen oder dem COPSOQ (deutsche Standardversion), und anschließenden beteiligungsorientierten Workshops. Bei Bedarf werden vorab unternehmensspezifische Zusatzfragen sowie – in Abstimmung mit dem Datenschutz – ergänzende Fragen zur Abteilungszugehörigkeit und ggf. Alter, Geschlecht u.ä. erhoben.

    Im Anschluss an eine Befragung können die Ergebnisse mit den Beschäftigten selber vertiefend besprochen und mögliche Lösungen entwickelt werden. Hierzu bietet sich die sog. Arbeitssituationsanalyse als kurzes, drei- bis vierstündiges Workshopverfahren an. Zielführende Vorgehensweisen sind aber auch, ausschließlich eine Befragung oder nur Arbeitssituationsanalysen durchzuführen.

    Mein Angebot

    • Unterstützung bei der Entscheidung über die Befragungsgruppen (nach Abteilung oder Tätigkeit)
    • Durchführung und Auswertung der Mitarbeiterbefragung (i.d.R. online)
    • Moderation und Auswertung beteiligungsorientierter Workshops

    III Die Maßnahmenentwicklung

    Die Auswertung der Befragung und / oder Workshops und die Maßnahmenentwicklung wird i.d.R. von einem Steuerungsgremium begleitet, das ggf. ad hoc gegründet wird. Dieses berät und wenn möglich entscheidet auch soweit wie möglich über die konkrete Umsetzung von Maßnahmen. Sofern sie in Abteilungen direkt von den Beteiligten umgesetzt werden müssen, werden sie mit dem oder der verantwortlichen Führungskraft besprochen und umgesetzt.

    Maßnahmen sind korrektiv und präventiv. Sie sollen konkrete psychisch belastende Arbeitssituationen reduzieren und sie sollen Strukturen schaffen, die auch künftig belastende Arbeitssituationen möglichst vermeiden helfen. Maßnahmen reichen von einfachen Verbesserungen der Arbeitsabläufe oder Aufgabenstellungen bis hin zu Fragen der Organisationsstruktur, Personalentwicklung, Förderung der Kommunikationskompetenz, des individuellen Stressmanagements u.a.m.

    Mein Angebot

    • Auswertung der Befragung und Workshops
    • Präsentation der Workshopergebnisse im Arbeitskreis Gesundheit und mit Führungskräften und Beschäftigten
    • Begleitung und Beratung bei der Entscheidung über durchzuführende Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssituation
    • Durchführung von Maßnahmen

    IV Die Wirksamkeitskontrolle

    Nach angemessener Zeit sollten die Wirksamkeit der Maßnahmen in Bezug auf eine Verbesserung der Arbeitssituation hin überprüft werden. Sinnvolle Zeiträume sind hier 9–12 Monate, ggf. auch länger. Die Wirksamkeit kann mit Hilfe kurzer Workshops oder Kurzbefragungen sowie vorliegender Kennzahlen z.B. zum Krankheitsgeschehen erfolgen. Je nach Wirksamkeit werden die Maßnahmen fortgeführt oder angepasst.

    Zugleich berät und entscheidet das Steuerungsgremium über die Einführung weitere Maßnahmen.

    Der gesamte Prozess sollte stetig dokumentiert werden, u.a. um der Gewerbeaufsicht bei einer Prüfung vorgelegt werden zu können.

    Mein Angebot

    • Begleitung der Wirksamkeitskontrolle
    • Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung

    Referenzen

    siehe GBU-Psyche.de -> Referenzen

    Über mich

    Burfeind | Beratung berät Sie zu allen Aspekten eines psychischen betrieblichen Gesundheitsmanagements, Ihrer Führungskräfteentwicklung und unterstützt Sie bei der Organisationsentwicklung.

    Ich führe psychische Gefährdungsbeurteilungen durch, biete Inhouse-Schulungen für Führungskräfte, Beschäftigte und betriebliche Akteure und berate Führungskräfte in schwierigen Führungssituationen.

    Anschrift

    Carsten Burfeind, M.A.
    Burfeind | Beratung

    Heidenheimer Str. 5
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    Deutschland

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